Häufig gestellte Fragen

Wer bezahlt Ergotherapie oder Logopädie?

Die Kosten für die vom Arzt verordnete Behandlung werden durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Erwachsene Patienten der gesetzlichen Krankenkassen müssen einen Eigenanteil von 10 % und 10 € Rezeptgebühr selber tragen. Haben Sie eine Befreiung von der Zuzahlung werden die Kosten vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.

 

 

Wann sollte eine Therapie bei Kindern einsetzen?

Wenn Ihr Kind anhaltende Schwierigkeiten zeigt, sollten Sie nicht zögern Ihren Kinderarzt darauf anzusprechen, denn er kann, in der Zusammenschau mit der bisherigen Entwicklung und den U-Untersuchungen, Rat geben oder einen bestehenden Förderbedarf feststellen.

 

 

Wie bekomme ich eine Verordnung?

Die Verordnung wird durch den behandelnden Arzt ausgestellt. Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen: Ergotherapie - Kinder: Kinderarzt, Hausarzt, Kinder- und Jugendpsychiater / Erwachsene: Hausarzt, Neurologe, Psychiater Logopädie - Kinder: Kinderarzt, Hausarzt, Kinder- und Jugendpsychiater, Hals-Nasen–Ohren-Arzt oder Phoniater- Erwachsene: Hausarzt, Neurologe, Hals-Nasen–Ohren-Arzt oder Phoniater.

Auch Fachkliniken stellen Verordnungen aus, z.B. die Abteilung HNO-Pädaudiologie, Pädiatrie, Phoniatrie, Psychiatrie und Neurologie

 

 

Wie bekommen Sie einen Termin bei uns?

Nach telefonischer Anmeldung können wir Ihnen mitteilen, wann ein Therapieplatz für Sie oder Ihr Kind frei wird. Dringende Fälle (neurologischer Ursache) z.B. nach Schlaganfall werden sofort versorgt.